3.7 Investitionskostenzuschüsse in der Vermögensrechnung
Kapitaltransfers (Investitionskostenzuschüsse) werden in den Bundesländern unterschiedlich behandelt. Es handelt sich dabei um Zahlungen, welche für die Anschaffung von langfristigen Vermögenswerten gewährt werden. Mit einem Kapitaltransfer steht also immer auch eine Aktivierung eines Vermögensgegenstandes in Zusammenhang. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Transfer, welcher für laufende Aufwendungen und Ähnliches gewährt wird, keinen Kapitaltransfer darstellt. Der Bestand der erhaltenen Kapitaltransfers wird in der Vermögensrechnung in einem eigenen Sonderposten auf der Passivseite abgebildet. Über die Nutzungsdauer erfolgt eine ertragswirksame Auflösung. Während der Vermögensgegenstand also über seine Nutzungsdauer abgeschrieben wird, wird der Zuschuss ertragswirksam aufgelöst und gleicht damit den Aufwand aus der Abschreibung aus.