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Dokument-ID: 920830
4.10 Strafaufhebungsgründe
Es gibt drei Strafaufhebungsgründe bei Finanzvergehen, die im Folgenden erörtert werden:
- Rücktritt vom Versuch einer „Steuerhinterziehung“
- Selbstanzeige
- Verjährung der Strafverfolgung