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Dokument-ID: 1177962
5.6 Vorschreibung, Fälligkeit und Kommunalsteuer-Erklärung
Die KommSt ist vom Unternehmen selbst zu berechnen (Selbstbemessungsabgabe) und an die erhebungsberechtigte Gemeinde (Betriebsstättengemeinde) abzuführen.