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Neu Dokument-ID: 920839

Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.13 Verjährung der Strafverfolgung

Die Verjährung der Strafverfolgung wegen eines Finanzvergehens unterliegt grundsätzlich einer gesonderten Regelung (geregelt im § 31 FinStrG), losgelöst von der abgabenrechtlichen Festsetzungsverjährung (geregelt in der BAO). Dennoch beeinflusst Letztere die Verjährung der Strafverfolgung insofern, als diese nie früher zu laufen beginnt als die abgabenrechtliche Festsetzungsverjährung.

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