3.3 Vorräte in der Vermögensrechnung
Bei den Vorräten handelt es sich um kurzfristig (dh binnen einem Jahr) zum Verbrauch bestimmte Gegenstände, Güter und Waren, die vor dem Rechnungsabschlussstichtag erworben wurden, jedoch erst danach zum Einsatz kommen. Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw Herstellungskosten (bei selbst erstellten Vorräten) zu erfassen, wenn deren Wert pro Vorratsposition EUR 5.000,– übersteigt. Zum Rechnungsstichtag sind vorhandene Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und dem Wiederbeschaffungswert zu bewerten.