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Dokument-ID: 1076239
4.1 Periodenabgrenzungen
Periodenabgrenzungen
Periodenabgrenzungen zum 31.12.2020
Eine wichtige Thematik bei der Rechnungsabschlusserstellung ist die zeitliche Abgrenzung und somit die Periodenabgrenzung. § 14 VRV 2015 definiert, dass Sachverhalte, die am Rechnungsabschlussstichtag bereits bestanden haben, bis zum Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses in die Abschlussrechnungen aufzunehmen sind. Dagegen sind Sachverhalte, die erst nach dem Rechnungsabschlussstichtag eingetreten sind, nicht in die Abschlussrechnungen aufzunehmen.