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Neu Dokument-ID: 1056250

Michael Dessulemoustier-Bovekercke | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.8.8 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Bescheide

Neben den Prozesskosten sind auch die Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen, sofern deren Wert jeweils EUR 5.000,– übersteigt, im kurzfristigen Bereich darzustellen. Der Inhalt dieser Rückstellungen ist, dass Leistungen vor dem Abschlussstichtag konsumiert bzw empfangen wurden, die Eingangsrechnung bis zum Stichtag jedoch noch nicht eingelangt ist.

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