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Dokument-ID: 1044932
2.4.2 Sachliche Steuerbefreiungen
Die in § 10 KStG normierte Befreiung der Beteiligungserträge stellt eine sachliche Steuerbefreiung dar. Im Gegensatz zu den persönlichen Steuerbefreiungen werden bloß bestimmte Teile des erzielten Einkommens von der Körperschaftsteuer befreit, nicht jedoch das Steuersubjekt selbst. Weitere sachliche Steuerbefreiungen können aus § 3 Einkommensteuergesetz entnommen werden.