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Michael Dessulemoustier-Bovekercke - Vivian Dinstl - Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Bestandteile des Rechnungsabschlusses

Gem § 15 (1) der Novelle 2023 besteht der Rechnungsabschluss aus:

  1. der Ergebnis- (Anlage 1a), Finanzierungs- (Anlage 1b) und Vermögensrechnung (Anlage 1c),
  2. der Voranschlagsvergleichsrechnung für den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt, die in Form des Detailnachweises auf Kontenebene gem § 6 Abs 7 darzustellen ist, sofern nicht § 6 Abs 2 zur Anwendung kommt,
  3. der Nettovermögensveränderungsrechnung (Anlage 1d),
  4. der Ergebnisrechnung nach § 1 Abs 2 (Anlage 1e), Vermögensrechnung nach § 1 Abs 2 – Aktiva (Anlage 1f) und Vermögensrechnung nach § 1 Abs 2 – Passiva (Anlage 1f) sowie
  5. den Beilagen gem § 37.

Punkt 4 kam mit der Novelle 2023 neu hinzu. Darauf wird bei den einzelnen Anlagen eingegangen.

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