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Dokument-ID: 904542
1.6.1 Erst- und Folgebewertung von Beteiligungen
Erstbewertung von Beteiligungen
Nachdem die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit, die Frage nach dem Vorliegen einer Beteiligung, welche der Gebietskörperschaft zumindest anteilsmäßig zuzurechnen ist, beantwortet wurde, ist die Höhe des Wertansatzes zu klären.