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Dokument-ID: 900382
1.5 Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt bildet das lang- und kurzfristige Vermögen und die lang- und kurzfristigen Fremdmittel ab. Basis der den Vermögenshaushalt darstellenden Vermögensrechnung ist §§ 18 ff VRV 2015. Die Gliederung der Vermögensrechnung und die Beschreibung der einzelnen Vermögenswerte wird in Register 3 erläutert. Ebenso widmet sich Register 2 den Ansatz- und Bewertungsregeln.