2.4.1 Einkommensermittlung
Verhältnis Trägerkörperschaft – Betrieb gewerblicher Art
Betriebe gewerblicher Art unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht, solange keine Steuerbefreiung Anwendung findet. Einkünfte, die hingegen keinem Betrieb gewerblicher Art hinzugerechnet werden, unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Da Betriebe gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts eigenständige Körperschaftssteuersubjekte darstellen, ist eine von der Trägerkörperschaft unabhängige Einkommensermittlung notwendig. Aus der körperschaftsteuerlichen Trennung der beiden Einrichtungen ergeben sich allerdings Schwierigkeiten, zumal der Betrieb gewerblicher Art zivilrechtlich kein eigenständig rechtsfähiges Rechtssubjekt darstellt.