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Dokument-ID: 1086049
5.2.3 Aufbau und Inhalt des Lageberichtes nach UGB
Der Aufbau des Lageberichtes wird in § 243 UGB nur sehr grob festgelegt. Das Gesetz spricht davon, dass der Lagebericht eine angemessene Analyse des Geschäftsverlaufes sowie des Geschäftsergebnisses und zur Lage des Unternehmens enthalten muss.