Neu
Dokument-ID: 1004629
3.9.2 Versorgungsbetriebe
Gem § 2 Abs 3 KStG gelten Versorgungsbetriebe in ihrer Gesamtheit als Betrieb gewerblicher Art, sofern sie der Bevölkerung dienen.
Die Tätigkeit eines Versorgungsbetriebs ist wie folgt eingeschränkt: