3.3 Steuerbefreiungen
Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet zwischen echten und unechten Steuerbefreiungen. Sowohl bei der echten als auch bei der unechten Steuerbefreiung wird die Leistung von der Umsatzsteuer befreit. Der Unterschied liegt in der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Während bei echten Steuerbefreiungen das Recht auf einen Vorsteuerabzug bestehen bleibt, wird dieser bei unechten Steuerbefreiungen ausgeschlossen. Im Normalfall führt selbst die unechte Befreiung zu einem Vorteil für den Unternehmer. Belastend wirkt die unechte Befreiung allerdings dann, wenn die nicht abzugsfähigen Vorsteuern höher als die nicht verrechenbare Umsatzsteuer sind.