Neu
Dokument-ID: 900377
1.3 Ergebnishaushalt
Im Ergebnishaushalt sind nach § 3 Abs 2 VRV 2015 alle Erträge und Aufwendungen periodengerecht abzugrenzen. Der Ergebnishaushalt ist als Ergebnisvoranschlag und Ergebnisrechnung zu führen.