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Michael Dessulemoustier-Bovekercke | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.4 Beteiligungen

Beteiligungen von Gemeinden an Kapital- oder Personengesellschaften sind in der Eröffnungsbilanz im Finanzanlagevermögen auszuweisen. Wesentlich für die Unterscheidung innerhalb dieser Position ist, zu welchen Anteil Gemeinden beteiligt sind, und ob Kontrolle durch die Gemeinde ausgeübt werden kann. Kontrolle liegt vor, wenn:

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