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Neu Dokument-ID: 1056102

Michael Dessulemoustier-Bovekercke | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Der Weg zum Rechnungsabschluss

Mit der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 wurde das gesamte Gemeindevermögen den gesamten Schulden und zukünftigen Belastungen (Rückstellungen) der Gemeinde gegenübergestellt. Die Differenz bildete das Nettovermögen (ähnlich dem Eigenkapital). Damit wurde erstmals offengelegt, welches Vermögen die Gemeinde zum 01.01.2020 hat und welche Substanz sie daher erhalten muss. Mit den Informationen aus Vermögens- und Ergebnishaushalt kann künftig besser beurteilt werden, wie weit die Gemeinde mit ihren Investitionen und Instandhaltungen die Vermögenssubstanz erhalten kann. Weiters zeigt sich in der Eröffnungsbilanz, in welchem Ausmaß die Gemeinde ihr Vermögen in der Vergangenheit mit Fremdmitteln finanziert hat.

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