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Dokument-ID: 1086054
5.4.2 Allgemeine Angaben zum Rechnungsabschluss
In den allgemeinen Angaben sind vor allem die rechtlichen Grundlagen anzuführen, die als Basis für die Erstellung des Rechnungsabschlusses gedient haben. Neben der Voranschlags- und Rechnungslegungsverordnung als solche sind dies vor allem auch die bundeslandspezifischen Gemeindeordnungen, die Gemeindehaushaltsverordnungen, etwaige Empfehlungen von Verwaltungseinrichtungen des Landes oder beratender Institutionen, wie des VR-Komitee.