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Dokument-ID: 902686
2.4 Aktive Rechnungsabgrenzung
Rechnungsabgrenzungsposten dienen dazu, Erträge und Aufwendungen jenem Wirtschaftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Der Anwendungsbereich besteht vor allem in Zusammenhang mit Dauerschuldverhältnissen, also zeitraumbezogenen Schuldverhältnissen vor ihrer vollständigen Erfüllung.