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Dokument-ID: 900392
2.1.3 Beilagen zum Voranschlag
Neben dem eigentlichen Voranschlag ist eine Vielzahl von Beilagen zu erstellen. Es handelt sich hierbei um die gleichen Beilagen, die auch dem Rechnungsabschluss eines Finanzjahres beizufügen sind. Im Verhältnis zur Vielzahl der Beilagen des Rechnungsabschlusses sind dem Voranschlag nur folgende in § 5 Abs 3 VRV 2015 taxativ aufgezählte Beilagen beizulegen: