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Dokument-ID: 1044917
1.3.2 Fiktive Betriebe gewerblicher Art
Neben den allgemeinen Voraussetzungen eines Betriebs gewerblicher Art hält das KStG fest, dass bestimmte Betriebe stets als Betrieb gewerblicher Art anzusehen sind. Dieser Fiktion unterliegen Versorgungsbetriebe, Mitunternehmerbeteiligungen, die Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art und die Vermietung von Grundstücken.