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Dokument-ID: 900427
3.3.2 Inhalt der einzelnen Anlagen
Die Anlagen 1a bis 1d der VRV 2015 definieren die Mindestgliederung des Rechnungsabschlusses von Ländern und Gemeinden nach der VRV 2015 und stellen daher mit den Anlagen 2 Funktionelle Gliederung – Ansatzverzeichnis und den Anlagen 3a und 3b Kontoplan und Kontozuordnungen der Länder und Gemeinden den Rahmen und Umfang des zukünftigen Rechnungsabschlusses dar.