6 Entwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung
Mit der so genannten Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtline • [Fußnote: Richtline 2014/95/EU.] wurde seitens der Europäischen Union ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Unternehmen gesetzt. In Österreich wurde diese Richtline mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt, welches mit 06.12.2016 rückwirkend in Kraft getreten ist. Dies führte zu einer Erweiterung der Berichtspflicht für bestimmte Unternehmen in Sachen Diversitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten.