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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6 Umgang mit Teilzusagen, Selbstbehalten, Limitationen

Deckungsprüfung und Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung

Art 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) regelt im Wesentlichen zwei zentrale Bereiche: zum einen die Stellungnahme des Rechtsschutzversicherers zur Schadenmeldung, zum anderen die Prüfung der Erfolgsaussichten, einschließlich des hierfür vorgesehenen Schiedsgutachterverfahrens.

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