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Neu Dokument-ID: 1279326

Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.9 Reine Privatscheidungen

Bei reinen Privatscheidungen, also solchen, die entweder vor dem 01.08.2022 erfolgten oder ohne behördliche Mitwirkung bzw Registrierung zustande gekommen sind, ist zu unterscheiden: eine nach dem Scheidungsstatut gem §§ 18 iVm 20 IPRG im Ausland zulässigerweise erfolgte Privatscheidung ist in Österreich grundsätzlich wirksam, kann aber gem § 6 IPRG gegen den österr ordre public verstoßen.

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