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Dokument-ID: 1283512
8.1 Einordnung des Strafrechtsschutzes innerhalb der Deckungstatbestände
Begriff und Funktion
Der Strafrechtsschutz ist ein eigenständiger Baustein der Rechtsschutzversicherung, der die Kosten der Verteidigung in Straf- und Verwaltungsstrafverfahren sowie häufig in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren übernimmt. Er ist damit komplementär zum Schadenersatz- und sonstigen Zivilrechtsschutz und reagiert auf das Risiko, dass natürliche Personen oder Verbände wegen (zum Teil bloß fahrlässig begangener) Straftaten verfolgt werden.