3.5.4 Beitragsgruppen/Beitragssätze
Bezüglich der korrekten Einstufung in die Beitragsgruppen sowie der Anwendung des spezifischen Beitragssatzes ist zu beachten, dass Lehrlinge in die Gruppen der Arbeiterlehrlinge, der Angestelltenlehrlinge, der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlinge sowie der Jägerlehrlinge eingeteilt werden müssen. Bei Arbeiterlehrlingen sowie land- und forstwirtschaftlichen Lehrlingen ist weiters darauf abzustellen, ob das Lehrlingseinkommen zumindest in Höhe des niedrigsten Hilfsarbeiterlohnes zusteht. Diesfalls wäre eine eigene Beitragsgruppe heranzuziehen.