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Dokument-ID: 1242679
3.5.5 Steuerrechtliche Behandlung von Lehrlingen
Bezüglich der steuerlichen Behandlung von Lehrlingen ist festzuhalten, dass das Lehrlingseinkommen (sowie sonstige zusätzliche Entgeltbestandteile) einen steuerpflichtigen Arbeitslohn im Sinne der Lohnsteuerrichtlinien darstellt.