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Dokument-ID: 1260779
5.3.6.4 Änderungskündigung
Verschlechterung des Arbeitsvertrages
Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber an einem bestehenden Arbeitsvertrag keine Änderung vornehmen, die aus Sicht des Arbeitnehmers eine Verschlechterung bedeuten könnte. So darf er insbesondere das Arbeitsentgelt (inkl. sonstiger Lohn- und Gehaltsbestandteile) nicht eigenmächtig kürzen.