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Sarah Lurf | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.7 Nachbereitung

In der Regel erstellt der Betriebsrat während oder nach der Betriebsversammlung ein Protokoll zur Dokumentation der behandelten Themen. Die Nachbereitung umfasst oftmals auch die Auswertung der Betriebsversammlung hinsichtlich Teilnahme, Stimmung und Verbesserungspotenzial. In weiterer Folge werden die gefassten Beschlüsse umgesetzt.

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