6.1.1 Etablierung effektiver Kommunikationswege
Effektive Kommunikationswege bedeutet im Kontext der betrieblichen Mitbestimmung, dass Informationen frühzeitig, vollständig und nachvollziehbar bereitgestellt werden müssen. Arbeitgeber bzw Betriebsinhaber sollten darauf achten, relevante Unterlagen nicht nur fristgerecht, sondern auch in einer Form zu übermitteln, die dem Betriebsrat eine sachgerechte Prüfung ermöglicht. Dies betrifft insbesondere geplante Maßnahmen im Bereich der Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung oder bei betrieblichen Umstrukturierungen.