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Dokument-ID: 1265705
5.4.12 Betriebsmittel von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Üblicherweise werden die Betriebsmittel ausschließlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Auch, wenn der Arbeitnehmer ohnehin verpflichtet ist, einen sorgfältigen Umgang mit den Betriebsmitteln des Arbeitgebers zu pflegen, kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, konkrete Regelungen im Umgang mit den Betriebsmitteln des Arbeitgebers festzulegen.