6.1.4 Interne, statt gewerkschaftliche Schulung des Betriebsrats
Die Schulung von Betriebsratsmitgliedern ist ein zentrales Thema der betrieblichen Mitbestimmung in Österreich. Nach § 118 und 119 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) haben Betriebsräte Anspruch auf Bildungsfreistellung für den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen für Betriebsräte. Pro Jahr kann er bis zu drei Wochen und drei Arbeitstage innerhalb einer Funktionsperiode für Weiterbildung die Arbeit ruhen lassen. Die Dauer der Freistellung kann in Ausnahmefällen bei Vorliegen eines Interesses an einer besonderen Ausbildung bis zu fünf Wochen ausgedehnt werden. Siehe hierzu im Detail Kapitel 2.3.