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Dokument-ID: 1258601
3.1.3 Zentralbetriebsrat
Ein Zentralbetriebsrat ist zu bilden, wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe hat, und diese Betriebe eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden. Damit steht der Zentralbetriebsrat organisatorisch eine Ebene über den Betriebsräten.