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Sarah Lurf | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Belegschaft und Belegschaftsvertretung

Das ArbVG führt in § 40 die verschiedenen Organe der Arbeitnehmerschaft an. Im gegenständlichen Kapitel werden jene Organe behandelt, die die Belegschaft gegenüber dem Betriebsinhaber vertreten, nämlich Betriebsrat, Betriebsausschuss, Zentralbetriebsrat und Konzernbetriebsrat.

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