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Dokument-ID: 1258588
2.1.1 Übersicht über die Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer
Der Grundsatz lautet, dass die Arbeitnehmerpflichten auch für Betriebsratsmitglieder gelten. Nur ausnahmsweise werden die Pflichten als Arbeitnehmer angepasst, nämlich dort, wo es das Mandat als Betriebsratsmitglied erfordert und soweit es das Mandat als Betriebsratsmitglied erfordert.