© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1265708

Sarah Lurf | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.13 Telearbeit

Telearbeitet bedeutet, dass ein Arbeitnehmer außerhalb des Betriebes tätig wird und hierfür Telekommunikationsmittel (Telefon, PC/Internet) einsetzt. Bei regelmäßiger Telearbeit ist eine gesonderte Vereinbarung nach § 2h AVRAG zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schließen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Arbeitgeber und Betriebsrat in unserem Shop! Zum Shop