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Dokument-ID: 1258609
3.2.4.4 Ablauf der Betriebsratswahl
Der Wahlvorstand leitet die Wahl. Jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer hat eine Stimme.
Die Stimmabgabe erfolgt persönlich mittels Stimmzettel. In Ausnahmefällen darf mittels Briefwahl abgestimmt werden. Das betrifft ua Arbeitnehmer, die auf Urlaub, in Karenz oder im Krankenstand sind.