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Dokument-ID: 1265567
5.4.1.6 Teilnahme des Betriebsrats an den Verhandlungen mit dem AMS
Sofern es zwischen Betriebsinhaber und dem Arbeitsmarktservice Verhandlungen in Bezug auf Maßnahmen der betrieblichen Schulung, Umschulung oder Berufsausbildung gibt, hat der Betriebsrat ein Recht, an diesen Verhandlungen teilzunehmen. Dies gilt auch in Bezug auf investive Förderungen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz bzw Umwandlung von betrieblichen Schulungsmaßnahmen in derartige Förderungen.