Neu
Dokument-ID: 1258373
1.2.3 Urlaubsgesetz
Das Urlaubsgesetz regelt den Urlaubsanspruch und alle damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen wie etwa Urlaubsantritt, Verjährung, Urlaubsentgelt und die Pflegefreistellung. Dabei kommen dem Betriebsrat bestimmte Mitwirkungsrechte zu, etwa wenn keine Einigung über den Urlaubsantritt gefunden wird.