Neu
Dokument-ID: 1260246
5.1.2.1 Allgemeines
Längere Streiks sind in Österreich alles andere als Routine. Daher sind auch viele Rechtsfragen rund um den Arbeitskampf ungeklärt, zumal es kein Streikorganisationsrecht gibt, und ebenso kaum einschlägige Judikatur. Unter Arbeitskampf versteht man die koordinierte, geplante sowie kollektive Verhinderung des normalen Arbeitsablaufes im Arbeitsleben zu einer bestimmten Zielerreichung.