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Dokument-ID: 1258608
3.2.4.3 Vorbereitung der Betriebsratswahl
Der Wahlvorstand hat sodann vier Wochen Zeit, die Betriebsratswahl vorzubereiten. Dazu gehören etwa das Verfassen von Wählerlisten, die zur Einsicht aufzulegen sind, die Ausschreibung der Wahl sowie die Entgegennahme und Entscheidung über die Zulässigkeit von Wahlvorschlägen. Außerdem entscheidet der Wahlvorstand über etwaige Einwendungen gegen die Wählerliste sowie darüber, wer mittels Briefwahl abstimmen darf.