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Dokument-ID: 1265562
5.4.1.4 Vorschlagsrecht und Beratungsrecht des Betriebsrats
Der Betriebsrat kann basierend auf den erteilten Inforationen oder auch von sich aus Vorschläge zur betrieblichen Berufsausbildung, Schulung und Umschulung erstatten und er kann Maßnahmen beantragten, aber nicht zwingend durchsetzen.