Neu
Dokument-ID: 1258603
3.2.1 Allgemeines
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, nämlich das Bestehen eines Betriebs mit mindestens fünf stimmberechtigten Arbeitnehmern (siehe genauer Kapitel 3.1) kann die Belegschaft einen Betriebsrat wählen. Die Einrichtung des Betriebsrats obliegt der Belegschaft.