Neu
Dokument-ID: 1265700
5.4.11.3 Abfertigung neu
Die Abfertigung neu ist im BMSVG geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, einen bestimmten Betrag (aktuell 1,53 % des monatlichen Entgelts) an eine Mitarbeitervorsorgekasse abzuführen. Der Arbeitnehmer kann auf die derart angesparten Beträge zugreifen, wenn ein Auszahlungsgrund vorliegt (wie etwa Jobwechsel oder Pensionsantritt).