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Dokument-ID: 1258618
3.4.4 Betriebsratsbeschlüsse
Der Betriebsrat ist beschlussfähig, wenn an der Sitzung zumindest die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Grundsätzlich gilt, dass Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit gefasst werden. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Betriebsratsvorsitzenden den Ausschlag.