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Dokument-ID: 1258832
7.2.3 Instanzenzug
In erster Instanz entscheidet das zuständige Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht. Es kann gegen diese Entscheidung innerhalb einer Frist von vier Wochen das Rechtsmittel der Berufung erhoben werden. So das Landesgericht überdies einen Beschluss gefällt hat, kann dieser mittels Rekurs innerhalb von 14 Tagen bekämpft werden. Diese Fristen beginnen in der Regel mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der jeweiligen Entscheidung.