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Dokument-ID: 1265585
5.4.3 Disziplinarordnung
Unter Disziplinarordnung versteht man Regelungen, die das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb sowie die Konsequenzen bei Verstößen gegen betriebliche Pflichten festlegt. Sie dient dazu, Ordnung und reibungsloses Miteinander im Betrieb zu gewährleisten und allen Beteiligten Klarheit über zulässiges und unerwünschtes Verhalten zu verschaffen.