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Dokument-ID: 1265559
5.4.1.2 Mitwirkungsrechte und Arbeitgeberpflichten
Der Betriebsrat kann den Betriebsinhaber nicht verpflichten, Bildungs- bzw Schulungsmaßnahmen und -einrichtungen umzusetzen. Die Mitwirkungsrechte und Arbeitgeberpflichten in diesem Zusammenhang setzen eine Maßnahme oder Einrichtung im vorgenannten Sinn voraus.